Was die Landesarbeitsgemeinschaft für Sachsen fordert
Die Lebensrealitäten und Bedarfe von lsbtiq* Personen werden in allen Bereichen der Gesellschaft als
selbstverständlich berücksichtigt.
Queere Selbsthilfestrukturen und Netzwerke werden in Kleinstädten und im ländlichen Raum dauerhaft organisatorisch
und finanziell unterstützt.
Queere Menschen haben zu allen öffentlichen Beratungs-, Gesundheits-, Kultur- und Freizeitangeboten, auch im
ländlichen Raum, barrierefrei Zugang.
Schnelle Installierung eines Selbstbestimmungsgesetzes zur unbürokratischen Änderung von Vornamen und Personenstand
durch die Bundesregierung und zügige Umsetzung im Freistaat Sachsen.
Altersgerechte, akzeptierende medizinische und psychotherapeutische Behandlungen insbesondere für trans* und inter*
Kinder und Jugendliche innerhalb der Transition.
Umsetzung des Verbotes von geschlechtszuweisenden, medizinisch nicht notwendige Operationen an nicht
zustimmungsfähigen Personen im Freistaat Sachsen. Niedrigschwelliger Zugang für Eltern von mit einer Variation der Geschlechtsmerkmale geborenen Kindern zu multidisziplinären Beratungsangeboten
in Sachsen.
Offene, akzeptierende, respektvolle und flächendeckende gesundheitliche Vorsorge, Versorgung und Nachsorge von
lsbtiq* Personen in jedem Alter und in allen Bereichen.
Mehr Wertschätzung und Respekt für spezifische Bedarfe älterer queerer Menschen im sächsischen Pflegewesen.
Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt als selbstverständliches Unterrichtsthema in allen Fächern und in
Schulbüchern bzw. Lernmedien. Verpflichtende Verankerung des Themas im sächsischen Bildungs- und Rahmenlehrplan. Verbindliche Vorgaben zum Abbau diskriminierender Strukturen an Schulen.
Gleichwertige Anerkennung, Absicherung und Akzeptanz für gelebte familiäre Vielfalt in Sachsen.
Völlige Gleichstellung von Regenbogenfamilien. Umfassende Reformierung des Abstammungsrechts im Sinne eines
modernen Familienrechts.
Anerkennung der Lebensrealitäten von lsbtiq* Kindern, Jugendlichen und jungen Menschen. Berücksichtigung und
Implementierung von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in den Angeboten und Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe für die Gewährleistung einer diskriminierungsfreien Entwicklung.
Sichere, dezentrale Unterkünfte für alle lsbtiq* Geflüchteten, sowohl in den großen Städten als auch in den
Landkreisen. Genaue und umfassende Prüfung der Lage von lsbtiq* Personen in den Herkunftsländern bei der Bewertung von Asylanträgen. Beachtung eines queer-sensiblen Umgangs bei der Auswahl von
Sachbearbeiter*innen und Dolmetscher*innen im Rahmen von Asylverfahren, um die Gefahr homo- bzw. trans*feindlicher Äußerungen und falscher Übersetzungen zu reduzieren.
Sensibilisierte Fachkräfte in Polizei, Justiz und Opferberatung, die für Hasskriminalität gegenüber lsbtiq*
Personen ansprechbar sind.
Wertschätzender Umgang von lsbtiq* Personen im Berufsleben und ein barrierefreier Zugang zum Arbeitsmarkt.
Konsequente Umsetzung der Verpflichtungen, die für Sachsen aus dem Beitritt zur Charta der Vielfalt folgen.
Implementierung von vielfaltsschätzenden Maßnahmen in sächsischen Unternehmen, Gewerkschaften, Jobcenter, Arbeitsagenturen, Industrie-, Handels- und Handwerkskammern sowie Arbeitgeber- und
Berufsverbänden. Sensibilisierung von Führungskräften, Belegschaften, Mitgliedern und Partner*innen für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt mit Unterstützung durch die
sächsische Wirtschaftspolitik.
Barrierefreie Beteiligung an Sportangeboten und Wettkämpfen für alle Menschen in Sachsen. Queere Menschen in allen
sportpolitischen Strategien, Konzepten und Programmen bedarfsgerecht berücksichtigen. Nachhaltige Verankerung von Bildungs- und Sensibilisierungsangeboten in der sächsischen Sportlandschaft.
Systematische und flächendeckende Aus- und Weiterbildung von Trägern und Einrichtungen sowie von Fachkräften im
Sozialen, Erziehungs-, Bildungs- und Beratungsbereich (landesweit und kommunal) für die Themen sexuelle und geschlechtliche Vielfalt.